FAQ

zum Dienstrad-Leasing

Grundlegendes zum Dienstrad-Leasing - Rahmenbedingungen für das Dienstrad-Leasing - Inanspruchnahme des Dienstrad-Leasings


Grundlegendes zum Dienstrad-Leasing

Das Dienstrad-Leasing für Beschäftigte ist so beliebt, weil man damit sein Wunschrad mit Zubehör voll versichert über drei Jahre fahren und es danach zu einem geringen Preis voraussichtlich übernehmen kann. Sie können das Rad nach Ablauf der Leasinglaufzeit natürlich auch zurückgeben und, wenn Sie möchten, ein neues Rad leasen. Das Rad kann nicht nur für die Wege zur Arbeit, sondern auch vollumfänglich privat genutzt werden und ist dabei weltweit mit einer umfangreichen Vollkaskoversicherung geschützt. Somit kann es auch mit in den Urlaub genommen werden. Stellt man das Dienstrad-Leasing per Bruttoentgeltumwandlung dem Direktkauf des Rads gegenüber, kann man beim Dienstrad-Leasing bis zu 40 % gegenüber einer privaten Anschaffung sparen. Für den Fall, dass die Dienststelle einen Fairbetrag gewährt, kann die Ersparnis sogar noch höher ausfallen. Zudem tragen Sie aktiv etwas zu Ihrer Gesundheitsvorsorge und zum Umweltschutz bei.

Beim Dienstrad-Leasing werden die Leasing- und Versicherungsraten von Ihrem Bruttoentgelt abgezogen, das sich somit reduziert. Auf dieses Bruttoentgelt zahlen Sie somit weniger Lohnsteuer und Sozialabgaben. Einsparungen bei der Bruttoentgeltumwandlung für das Dienstrad-Leasing werden insbesondere durch verringerte Lohnsteuerabgaben erzielt, aber auch durch verringerte Abgaben für die Sozialversicherung und Zusatzversorgung. Von den tatsächlichen monatlichen Kosten für Leasing und Versicherung tragen Sie als Nettobelastung nur durchschnittlich gut die Hälfte.

Die Dienststelle ist wirtschaftliche Leasingnehmerin für alle Räder. Das Rad wird Ihnen per Überlassungsvertrag zur Nutzung überlassen und kann zum Ende der Leasinglaufzeit von Ihnen voraussichtlich übernommen werden. Das Rad darf vollumfänglich privat genutzt werden und ist auch im Auslandsurlaub weltweit versichert. Die Nutzung des Dienstrades durch Ihr*e Lebenspartner*in und weitere im Haushalt lebende Personen wird in der Regel von Ihrer Dienststelle erlaubt.

Bisher haben wir allen unseren Dienstradler*innen nach Ablauf der Leasinglaufzeit ein Übernahmeangebot unterbreitet. Wir beabsichtigen, dies weiterhin so umzusetzen. Ein Übernahmeangebot dürfen wir für den Einzelfall leider aus steuerrechtlichen Gründen vorab nicht einzelvertraglich zusichern.

Rahmenbedingungen für das Dienstrad-Leasing

Das Dienstrad-Leasing erfolgt im Öffentlichen Dienst in der Regel auf einer tarifrechtlichen oder anderweitigen kollektivarbeitsrechtlichen Grundlage (z. B. Regelung im Landesbesoldungsgesetz oder Dienstvereinbarung). Wer ein Rad leasen darf, ist u. a. je nach Tarifbereich, Bundesland oder auch den betrieblichen Regelungen unterschiedlich. Grundsätzlich berechtigt sind Beschäftigte, die dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD VKA) und dem Bereich der Versorgungsbetriebe (TV-V) sowie dem Tarifvertrag Wasserwirtschaft (TV-WW/NW) und dem Tarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) unterliegen. Für Beamtinnen und Beamte wurden die besoldungsrechtlichen Voraussetzungen bisher erst in den acht Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein geschaffen. Auch wenn grundsätzlich jede*r ein Rad leasen darf, dessen Arbeitgeber*in bzw. Dienstherr das Dienstrad-Leasing ermöglicht, sind einige Beschäftigtengruppen mitunter hiervon ausgenommen, z. B. Auszubildende, Beschäftigte im Altersteilzeitblockmodell, befristet Beschäftigte, Beschäftigte in der Probezeit oder Beschäftigte mit laufenden Lohnpfändungen. Ob Sie zum Dienstrad-Leasing berechtigt sind, erfahren Sie von dem/der Verantwortlichen für das Dienstrad-Leasing in Ihrer Dienststelle.

Die Überlassung des Dienstrades auch zur privaten Nutzung stellt eine unentgeltliche Wertabgabe dar, die durch die Beschäftigten als sogenannter geldwerter Vorteil der Lohnsteuer und in der Folge auch der Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegt. Dieser geldwerte Vorteil ist seit dem Jahr 2020 in der Form stark begünstigt, sodass für dessen Bemessung nur noch ein Viertel der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) als Bemessungsgrundlage angesetzt werden muss, von der dann 1 % zusätzlich zum Entgelt versteuert und verbeitragt werden muss. So beträgt der geldwerte Vorteil für ein Fahrrad mit UVP 3.500 Euro: 1 % von 800 Euro = 8 Euro monatlich. Das heißt, auf diese 8 Euro mehr werden dann auch monatlich anteilig Lohnsteuer und Sozialabgaben fällig.

Öffentliche Auftraggeber*innen haben zunächst zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft vorliegen. Ist dies nicht der Fall, werden alle Leistungen als Bruttobeträge, also inkl. MwSt., bei der Entgeltumwandlung berücksichtigt. Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Dienststelle die Vorsteuer auf die bezogenen Leistungen auf der Eingangsseite der Umsätze gegenüber dem Finanzamt in Abzug bringen. Allerdings wird auch der Austausch „Fahrradüberlassung gegen Arbeitsleistung“ umsatzbesteuert. Hierbei gelten für das Dienstrad-Leasing besondere Regelungen, wonach die Steuer auf 1 % der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung als Bruttobetrag berechnet wird, aus dem die Umsatzsteuer herauszurechnen ist. Für ein Rad mit UVP 3.500 Euro beträgt die Umsatzsteuer auf die monatlich erhaltene Leistung also 3.500 Euro X 1 % X 100/119 = 5,59 Euro. Da dieser Betrag durch die Dienststelle an das Finanzamt zu entrichten ist, wird er in der Regel als Teil der Gesamtrate bei der Entgeltumwandlung berücksichtigt.

Die Überlassung im Öffentlichen Dienst erfolgt in der Regel auf Grundlage oder in Anlehnung an den TV-Fahrradleasing, der zum 01. März 2021 in Kraft getreten ist. Der TV-Fahrradleasing regelt u. a. die Grundsätze zur Entgeltumwandlung, z. B. bezüglich der Obergrenze für das Leasing und die weitere Ausgestaltung der Rad-Überlassung. Neben dem Tarifvertrag hat der oder die Arbeitgeber*in auch die geltenden Durchführungshinweise der Arbeitgeberverbände zu dessen Anwendung zu beachten, in der einige Regelungen weiter konkretisiert werden. Neben dem TV-Fahrradleasing sind auch andere kollektivarbeitsrechtliche Grundlagen für das Dienstrad-Leasing möglich, wie z. B. ein eigener Haustarifvertrag oder eine Dienstvereinbarung oder eine individualarbeitsrechtliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag. Weil durch die Entgeltumwandlung sowohl die Dienststelle als auch die Beschäftigten Ersparnisse erzielen, ist sowohl das Sparsamkeitsgebot öffentlicher Haushaltsführung wie auch das Günstigkeitsprinzip erfüllt, wonach von den Regelungen eines Tarifvertrags ausschließlich nur zu Gunsten der Beschäftigten abgewichen werden darf.

Den Leasingvertrag schließt die Dienststelle mit dem Leasinggeber, um das Leasingverhältnis zu den dort vereinbarten Bedingungen zu begründen. Mit den Beschäftigten schließt die Dienststelle vor Abholung des Rads einen Entgeltumwandlungs- und Überlassungsvertrag. Mit diesem Vertrag wird vereinbart, wie und in welcher Höhe Entgelt für welche Leistungen umgewandelt wird. Außerdem wird u. a. festgelegt, wie das Rad genutzt werden darf, wie Rad und Nutzende*r gegen unvorhergesehene Ereignisse abgesichert sind und was zum Ende des Überlassungszeitraums passiert. Das Muster für den in Ihrer Dienststelle verwendeten Entgeltumwandlungs- und Überlassungsvertrag erhalten Sie von Ihrer Dienststelle.

Inanspruchnahme des Dienstrad-Leasings

Erkundigen Sie sich bitte zunächst bei Ihrer Dienststelle, ob diese das Dienstrad-Leasing bereits anbietet. Ist dies der Fall, erhalten Sie einen Dienststellencode, mit dem wir Sie Ihrer Dienststelle zuordnen können. Der Dienststellencode ist ein aus Buchstaben und Ziffern bestehender Legitimierungscode, den Sie auf dem Informationsflyer zum Dienstrad-Leasing finden. Sie können nun zu einem/einer Radhändler*in Ihrer Wahl gehen und sich dort Ihr Wunschrad mit dem dazugehörigen Zubehör aussuchen. Nachdem der/die Radhändler*in eine Leasinganfrage für Sie an RadimDienst übermittelt hat, wird ein Einzelleasingvertrag erstellt, der von Ihrer Dienststelle freigegeben werden muss. Im Anschluss daran unterzeichnen Sie den Entgeltumwandlungs- und Überlassungsvertrag und erhalten dann Ihren individuellen Übernahmecode zur Abholung Ihres Rades bei Ihrem/Ihrer Radhändler*in.

In unserem Leasingrechner (https://radimdienst.web.app/rechner) können Sie Ihre individuellen monatlichen Leasing- und Versicherungsraten und Ihre Ersparnis beim Dienstrad-Leasing berechnen. Geben Sie im Leasingrechner einfach den Preis für Ihr Wunschrad und das Zubehör sowie Ihr Entgelt ein und berechnen Sie, wie viel Sie durch die Entgeltumwandlung sparen können und wie hoch Ihre monatliche Belastung für das Dienstrad-Leasing ist. Sofern Sie einen Dienststellencode vorliegen haben, können Sie diesen hier eingeben. Der Dienststellencode füllt automatisch die Rahmenbedingungen für das Dienstrad-Leasing im erweiterten Modus aus, die Ihre Dienststelle vorab festgelegt hat. Hierzu gehören beispielsweise die Beitragssätze zu Ihrer Zusatzversorgung sowie Vorgaben zur Inspektion.

Da die Dienststelle die Leasingnehmerin ist und Ihnen das Rad per Entgeltumwandlung zur Nutzung überlässt, muss die Überlassung und die damit einhergehende Entgeltumwandlung schriftlich festgehalten werden. Dies geschieht im Entgeltumwandlungs- und Überlassungsvertrag (EÜLV). Hierin wird unter anderem auch festgelegt, wie das Rad genutzt werden darf, wie Rad und Nutzende*r gegen unvorhergesehene Ereignisse abgesichert sind und was zum Ende des Überlassungszeitraums passiert. Der EÜLV wird Ihnen von RadimDienst nach Freigabe Ihrer Leasinganfrage durch Ihre Dienststelle im Beschäftigtenportal hinterlegt. Sobald dieser zum Download bereitsteht, werden Sie per E-Mail aufgefordert, diesen zu unterzeichnen. Möchten Sie den EÜLV vorab einsehen, wenden Sie sich bitte an den/die Dienstrad-Leasingbeauftragte*n in Ihrer Dienststelle.

Waren Sie bei Ihrem/Ihrer Radhändler*in der Wahl und haben sich dort Ihr Wunschrad und mögliches Zubehör ausgesucht? Sobald der/die Radhändler*in eine Leasinganfrage gestellt hat und Ihr Wunschrad vorrätig ist, dauert der Abwicklungsprozess seitens RadimDienst nicht länger als 24 Stunden. Der Freigabeprozess seitens Ihrer Dienststelle kann circa 3-5 Werktage in Anspruch nehmen, bis Sie mit Ihrem Wunschrad losradeln können. Sie erhalten eine E-Mail, sobald Sie Ihr Wunschrad bei dem/der Radhändler*in abholen können.

Keine Sorge, RadimDienst bietet Ihnen ein Rundum-sorglos-Paket. Dieses deckt sowohl Schäden am Rad sowie Diebstahl ab und greift, wenn Sie aufgrund von unvorhergesehen Ereignissen, wie beispielsweise Krankheit, Elternzeit, Tod oder Kündigung, die Leasingraten nicht weiter bedienen können. Die Versicherungsleistungen gelten weltweit, das heißt, dass Sie Ihr Rad auch sorgenfrei mit in den Urlaub nehmen können.

Das Onlineportal von RadimDienst ist ein digitales Portal, über das das Dienstrad-Leasing abgewickelt wird. Für Sie als Beschäftigte gibt es das Beschäftigtenportal. Hier können Sie alle das Dienstrad-Leasing betreffenden Informationen und Vertragsdokumente einsehen sowie wichtige Prozessschritte vor der Abholung des Rades vornehmen. Darüber hinaus können Sie Schadenmeldungen im Versicherungsfall machen und Informationen zu Inspektionen und Versicherungsleistungen einsehen.

In der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr ist das Support-Team von RadimDienst für Sie unter 0234 54506-180 erreichbar. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an info@radimdienst.de senden. Von Ihrer Dienststelle erhalten Sie außerdem einen Zugang zu unserem umfangreichen Informationsportal, in dem Sie kurze Erklärvideos und weiterführende Informationen zum Dienstrad-Leasing einsehen können.

Informationen zum Dienstrad-Leasing in Ihrer Dienststelle finden Sie in der Regel im Intranetauftritt Ihrer Dienststelle und/oder erhalten diese von Ihrer Personalabteilung. Zudem hat Ihre Dienststelle interne Ansprechpartner*innen benannt, die sich um alle das Dienstrad-Leasing betreffenden Anliegen in Ihrer Dienststelle kümmern. Diese finden Sie auf dem Informationsflyer zum Dienstrad-Leasing. Gerne können Sie auch unser umfangreiches Informationsportal mit Erklärvideos und Übersichten nutzen, um sich zum Dienstrad-Leasing zu informieren.

Für den Fall, dass Sie die Versicherungsleistung von RadimDienst in Anspruch nehmen möchten, weil Sie einen Schaden oder einen Defekt an Ihrem Rad haben oder es gestohlen wurde, machen Sie eine digitale Schadenmeldung im Beschäftigtenportal von RadimDienst. Für den Fall, dass sich eine Leistungsunterbrechung oder -ausfall aufgrund von z. B. Elternzeit ankündigt, melden Sie diese bitte rechtzeitig an Ihre Personalabteilung.