• Sie als Fachhändler sind Lieferant von leasingfähigen Fahrrädern und leasingfähigem Zubehör. Sie sind auch Dienstleister für die Durchführung von Reparatur-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten. |
• Wir sind als Ride Mobility GmbH (kurz: Ride oder RadimDienst) der Dienstrad-Leasing-Dienstleister, der das Dienstrad-Leasing für Auftraggeber des Öffentlichen Dienstes (Körperschaften des öffentlichen Rechts und öffentliche Unternehmen) abwickelt. Dazu arbeitet Ride mit unterschiedlichen Leasinggebern zusammen, die das Dienstrad inkl. Zubehör (Leasingobjekt) an die Auftraggeber von Ride verleasen. |
• Dienstrad-Nutzer (Arbeitnehmer/Beamter) ist der Arbeitnehmer/Beamte, dem die Auftraggeber von Ride ein Dienstrad zur Nutzung überlassen. Die Dienstrad-Nutzer sind durch ihren Arbeitgeber/Dienstherrn dazu ermächtig worden, im Namen des Auftraggebers als Leasingnehmer das Leasingobjekt bei Auslieferung auf Mängel zu untersuchen und die mängelfreie Übernahme zu bestätigen. |
• Dienstrad ist das von Beschäftigten/Beamten der Auftraggeber genutzte Fahrrad samt mitgeleastem Zubehör. |
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. |
1.1 Registrierung im Händler-Portal von RadimDienst
Mit Registrierung im Händler-Portal bestätigen Sie die Kenntnisnahme und Zustimmung zu diesen Bedingungen. Sollten Sie bereits bei unserem Kooperationspartner marktplatz.bike registriert sein, sind Sie auch dadurch für Dienstrad-Nutzer auffindbar.
Das Händler-Portal ermöglicht Ihnen die Abwicklung und Verfolgung von Leasinganfragen. Über das Händler-Portal können Sie sich außerdem z.B. in unserem Prozesshandbuch über die Besonderheiten und Abläufe des Dienstrad-Leasings im Öffentliche Dienst sowie über die vom jeweiligen Arbeitgeber/Dienstherrn festgelegten Rahmenbedingungen informieren und deren Einhaltung bei Eingabe der Daten einer konkreten Leasing-Anfrage direkt überprüfen.
Außerdem können Sie im Händler-Portal Gewährleistungs-, Schadens- bzw. Versicherungsfälle und die Durchführung von Reparatur-, Inspektions- und Wartungsarbeiten dokumentieren und abrechnen.
1.2 Faire Kooperation
RadimDienst strebt eine faire und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen
Fachhändlern unabhängig von Ort, Größe, Rechtsform oder der Zugehörigkeit zu Herstellern
oder Handelsgruppen an.
Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit bedeutet für uns insbesondere auch, dass keine
Provisionen oder Servicegebühren eingefordert werden. Rabatte auf den Verkaufspreis des
Dienstrads oder auf Werkstatt-Leistungen kommen grundsätzlich den Dienstrad-Nutzern
zugute.
2.1 Stellen Sie die Leasinganfrage unter Angabe des Dienststellen-Codes im Händler-Portal unter dem Reiter „Kunden anlegen“. Erfassen Sie dabei mindestens alle vorgegebenen obligatorischen Daten.
2.2 Sobald der Leasingnehmer und der Nutzer alle erforderlichen Verträge abgeschlossen haben, werden Sie über das Online-Portal informiert, dass das Dienstrad übergeben werden kann. Die rechtssichere Dokumentation der Übergabe erfolgt mithilfe unseres digitalen Übernahmecodes im Onlineportal. Der Übernahmecode wird von den Kund*innen vor der Abholung im Onlineportal generiert. Sie identifizieren den Nutzer vor Ort mithilfe der Angaben im Personalausweis oder Reisepass.
Bei Übergabe des Dienstrads erfolgt eine Beratung zur fachgemäßen und sicheren Handhabung des Dienstrads. Diese kann auch durch eine schriftliche Nutzungsinformation ergänzt oder ersetzt werden.
2.3 Nach der dokumentierten Übernahme können Sie die Verkaufsrechnung an gleicher Stelle im Online-Portal hochladen. Als Verwendungszweck geben Sie bitte die Leasingvertragsnummer an, die Sie ebenfalls im Online-Portal einsehen können. Als Rechnungsempfänger geben Sie an
Ride Mobility GmbH
Stadionring 1
44791 Bochum
Die Überweisung des Rechnungsbetrags erfolgt nach Rechnungsprüfung innerhalb von 14 Werktagen.
Weitere Details und Erläuterungen zum Prozess und dem Umgang mit dem Händler-Portal können Sie u.a. im bereitgestellten Prozesshandbuch für Fachhändler einsehen
3.1 Reparaturen bei Schäden und Verschleiß
Damit die Dienstrad-Nutzer die Leasinglaufzeit rundum sorglos genießen können, sind alle Diensträder mit einer umfangreichen Vollkaskoversicherung abgesichert.
Wenn eine Reparatur im Rahmen der Vollkaskoversicherung erstattet werden soll, muss unverzüglich ab Schadeneintritt eine Schadenmeldung durch den Nutzer im Beschäftigten-Portal oder durch Sie im Händler-Portal erfolgen.
Weitere von RadimDienst im Händler-Portal bereitgestellte Informationen zur Abwicklung von Schadenfällen sind zu beachten.
3.2 Durchführung von Inspektions- und Wartungsleistungen
Ob und in welchem Umfang für das Dienstrad ein Inspektions-Paket gebucht worden ist, können Sie im Online-Portal einsehen. Ein UVV-Check ist obligatorischer Bestandteil jeder Inspektion. Die Durchführung der UVV und der Inspektion, sowie die Rechnung sind im Online-Portal zu dokumentieren. Leistungen, die über das gebuchte Inspektionsservice-Paket hinausgehen, sind von den Nutzern selbst zu begleichen.
4.1 Rückgabe des Dienstrads
Diensträder, die bei Ihnen gekauft und über RadimDienst geleast wurden, können am Ende der Leasinglaufzeit oder bei vorzeitiger Beendigung des Leasingvertrags von den Nutzern bei Ihnen zurückgegeben werden. Vergleichen Sie bei der Rückgabe insbesondere die Rahmennummer und ggf. die Akkunummer sowie das gelistete Zubehör mit den Angaben im Online-Portal.
4.2 Rücktransport zurückgegebener Diensträder
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um spätestens innerhalb von 30 Werktagen eine für Sie kostenfreie Abholung oder Rücksendung zu organisieren.
Alle verfügbaren oder durch Sie bestellbaren Fahrräder und Zubehörteile werden bei Interesse von Beschäftigten/Beamten unserer Auftraggeber über das Dienstrad-Leasing wie in diesen Bedingungen beschrieben bereitgestellt.
Sie erklären sich mit der Nennung in der Ride-Fachhändler-Liste und auftragsbezogenem Informations- und Werbematerial einverstanden.
Wir stellen Ihnen kostenloses Werbe- und Informationsmaterial über das Dienstrad-Leasing mit RadimDienst zur Verfügung.
Haftungs- und Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Regelungen.
Nebenabreden sind nicht getroffen und bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung durch uns. Dazu gehört auch eine mögliche Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, soweit gesetzlich zulässig, unser Unternehmenssitz in Bochum. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen diese Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Diejenige Regelung, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck rechtswirksam am nächsten kommt, soll an die Stelle der unwirksamen Vereinbarung treten. Werden Bestimmungen dieses Vertrages nicht durchgeführt, so liegt hierin kein Verzicht durch uns auf unsere Rechte begründet.