Fachhändler-Bedingungen


Dienstrad-Leasing mit RadimDienst


Wer ist wer?


Sie als Fachhändler sind Lieferant von leasingfähigen Fahrrädern und leasingfähigem Zubehör. Sie sind auch Dienstleister für die Durchführung von Reparatur-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten.
Wir sind als Ride Mobility GmbH (nachfolgend: RadimDienst) der Dienstrad-Leasing-Dienstleister, der das Dienstrad-Leasing für Auftraggeber des Öffentlichen Dienstes (Körperschaften des öffentlichen Rechts und öffentliche Unternehmen) sowie für privatwirtschaftliche Unternehmen und Gewerbetreibende (RadimDienst.business, nachfolgend ebenfalls als „RadimDienst“ bezeichnet) abwickelt. Dazu arbeitet RadimDienst mit unterschiedlichen Leasinggebern zusammen, die das Dienstrad inkl. Zubehör (Leasingobjekt) an die Auftraggeber von RadimDienst verleasen.
Dienstrad-Nutzer (Arbeitnehmer/Beamter) ist der Arbeitnehmer/Beamte, dem die Auftraggeber von RadimDienst ein Dienstrad zur Nutzung überlassen. Die Dienstrad-Nutzer sind durch ihren Arbeitgeber/Dienstherrn dazu ermächtig worden, im Namen des Auftraggebers als Leasingnehmer das Leasingobjekt bei Auslieferung auf Mängel zu untersuchen und die mängelfreie Übernahme zu bestätigen.
Dienstrad ist das von Beschäftigten/Beamten der Auftraggeber genutzte Fahrrad samt mitgeleastem Zubehör.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

1. Grundsätze der Zusammenarbeit


1.1 Registrierung im Händlerportal von RadimDienst


Mit Registrierung im Händlerportal bestätigen Sie die Kenntnisnahme und Zustimmung zu den hier vorliegenden Bedingungen. Sollten Sie bereits bei unserem Kooperationspartner marktplatz.bike registriert sein, sind Sie auch dadurch für Dienstrad-Nutzer auffindbar.

Das Händlerportal ermöglicht Ihnen die Abwicklung und Verfolgung von Leasinganfragen. Über das Händlerportal können Sie sich außerdem z. B. in unserem Prozesshandbuch über die Besonderheiten und Abläufe des Dienstrad-Leasings im Öffentliche Dienst sowie über die vom jeweiligen Arbeitgeber/Dienstherrn festgelegten Rahmenbedingungen informieren und deren Einhaltung bei Eingabe der Daten einer konkreten Leasinganfrage direkt überprüfen.

Außerdem können Sie im Händlerportal Gewährleistungs-, Schaden- bzw. Versicherungsfälle und die Durchführung von Reparatur-, Inspektions- und Wartungsarbeiten dokumentieren und abrechnen.


1.2 Faire Kooperation


RadimDienst strebt eine faire und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen Fachhändlern unabhängig von Ort, Größe, Rechtsform oder der Zugehörigkeit zu Herstellern oder Handelsgruppen an.
Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit bedeutet für uns insbesondere auch, dass keine Provisionen, Skonti, Bearbeitungs- oder Servicegebühren eingefordert werden, weder durch Sie noch durch uns. Sämtliche Rabatte auf den Verkaufspreis des Dienstrads oder auf Werkstatt-Leistungen kommen vollständig den Dienstrad- Nutzern zugute.


Sollten Sie unzulässige Bearbeitungsgebühren, Preisaufschläge auf den Angebotspreis o. Ä. für Leasingräder erheben, verpflichten Sie sich, auf diese beim Dienstrad-Leasing mit RadimDienst zu verzichten. Sollten dennoch nachweisbar preiserhöhende Zuschläge abgerechnet werden, ist RadimDienst dazu berechtigt, den entstandenen Schaden in angemessener Höhe geltend zu machen.


2. Abschluss von Leasingverträgen und Verkauf von Diensträdern


2.1 Stellen Sie die Leasinganfrage unter Angabe des Dienststellencodes im Händlerportal unter dem Reiter „Kunden anlegen“. Erfassen Sie dabei mindestens alle vorgegebenen obligatorischen Daten.


2.2 Sobald der Leasingnehmer und der Nutzer alle erforderlichen Verträge abgeschlossen haben, werden Sie über das Händlerportal informiert, dass das Dienstrad übergeben werden kann. Die rechtssichere Dokumentation der Übergabe erfolgt mithilfe unseres digitalen Übernahmecodes im Onlineportal. Der Übernahmecode wird vom Kunden vor der Abholung im Onlineportal generiert. Sie identifizieren den Nutzer vor Ort mithilfe der Angaben im Personalausweis oder Reisepass.


Bei Übergabe des Dienstrads erfolgt eine Beratung zur fachgemäßen und sicheren Handhabung des Dienstrads. Diese kann auch durch eine schriftliche Nutzungsinformation ergänzt oder ersetzt werden.


2.3 Nach der dokumentierten Übernahme erhalten Sie einen Ausgleich des Rad- und Zubehörpreises per Gutschrift im Sinne von § 14 Abs. 2 S. 2 UStG auf das von Ihnen hinterlegte Bankkonto.


Die Überweisung des Gutschriftbetrags erfolgt spätestens innerhalb von 14 Werktage.


Weitere Details und Erläuterungen zum Prozess und dem Umgang mit dem Händlerportal können Sie u. a. im bereitgestellten Prozesshandbuch für Fachhändler einsehen.


3. Durchführung von Werkstattleistungen während der Leasinglaufzeit


3.1 Reparaturen bei Schäden und Verschleiß


Damit die Dienstrad-Nutzer die Leasinglaufzeit rundum sorglos genießen können, sind alle Diensträder mit einer umfangreichen Vollkaskoversicherung (nachfolgend „RadFahrSchutz“ genannt) abgesichert.


Wenn eine Reparatur im Rahmen des RadFahrSchutz erstattet werden soll, muss unverzüglich ab Schadeneintritt eine Schadenmeldung durch den Nutzer im Beschäftigtenportal oder durch Sie im Händlerportal erfolgen.


Weitere von RadimDienst im Händlerportal bereitgestellte Informationen zur Abwicklung von Schadenfällen sind zu beachten.


3.2 Durchführung von Inspektions- und Wartungsleistungen


Ob und in welchem Umfang für das Dienstrad ein Inspektionspaket gebucht worden ist, können Sie im Händlerportal einsehen. Ein UVV-Check ist obligatorischer Bestandteil jeder Inspektion. Die Durchführung der Inspektion ist im Händlerportal anhand der bereitgestellten UVV-Checkliste zu dokumentieren. Leistungen, die über das gebuchte Inspektionspaket hinausgehen, sind von den Nutzern selbst zu begleichen.


4. Rückgabe und Rücktransport von Diensträdern


4.1 Rückgabe des Dienstrads


Diensträder, die bei Ihnen gekauft und über RadimDienst geleast wurden, können am Ende der Leasinglaufzeit oder bei vorzeitiger Beendigung des Leasingvertrags von den Nutzern bei Ihnen zurückgegeben werden. Vergleichen Sie bei der Rückgabe insbesondere die Rahmennummer und ggf. die Akkunummer sowie das gelistete Zubehör mit den Angaben im Händlerportal.


4.2 Rücktransport zurückgegebener Diensträder


Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um eine für Sie kostenfreie Abholung oder Rücksendung des Dienstrades samt Zubehör zu organisieren.


5.Weitere Rechte und Pflichten


Alle verfügbaren oder durch Sie bestellbaren Fahrräder und Zubehörteile werden bei Interesse von Beschäftigten/Beamten unserer Auftraggeber über das Dienstrad-Leasing wie in diesen Bedingungen beschrieben bereitgestellt.


Sie erklären sich mit Ihrer Nennung in der RadimDienst-Fachhändler-Liste einverstanden.


Wir stellen Ihnen auf Anfrage kostenloses Werbe- und Informationsmaterial über das Dienstrad-Leasing mit RadimDienst zur Verfügung.


Haftungs- und Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Regelungen.


Nebenabreden sind nicht getroffen und bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung durch uns. Dazu gehört auch eine mögliche Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, soweit gesetzlich zulässig, unser Unternehmenssitz in Bochum. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt.